Die Kosten für physiotherapeutische Behandlungen berechne ich als Physiotherapeutin auf ärztliche Verordnung hin nach der Gebührenordnung für Therapeuten GeBüTh (aktueller VdEk-Satz x Faktor 1,8) für privatversicherte Patienten.
Die Abrechnung von Rezepten über die gesetzliche Krankenversicherung ist leider nicht möglich.