Physiotherapie

Die Kosten für physiotherapeutische Behandlungen berechne ich als Physiotherapeutin auf ärztliche Verordnung hin nach der Gebührenordnung für Therapeuten GeBüTh (aktueller VdEk-Satz x Faktor 1,8) für privatversicherte Patienten.

 

Die Abrechnung von Rezepten über die gesetzliche Krankenversicherung ist leider nicht möglich.

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